Landratsgebäude Belzig
Obwohl auf der Burg Eisenhardt 1831 umfangreiche Umbauten erfolgt waren, ist anzunehmen, dass diese Räumlichkeiten im Laufe der Zeit nicht mehr ausreichten. Teils aus Platzmangel, aber wohl auch aus Repräsentationsgründen entschloss sich der Kreisausschuss, an der Spitze der königliche Landrat des Zauche-Belziger Kreises, von Stülpnagel zum Bau eines neuen Kreishauses. Das Gebäude wurde im Ergebnis eines Architektenwettbewerbes in den Jahren 1893-94 im Stil der Neorenaissance errichtet. Das „Zauch-Belziger Kreisblatt“ berichtet in seiner Ausgabe vom 19. Dezember 1894 von der Ausstattung mit „praktischen Neuerungen“ wie Dampfheizung und elektrischer Beleuchtung sowie der einfachen Solidität und schlichter Gediegenheit der Ausbauelemente:
„Auf der wahrnehmbaren soliden, vornehmen und geschmackvollen Eleganz, die nur dem Zwecke und der Bedeutung eines solchen Hauses entsprechen kann, ruht das Auge mit Wohlgefallen“.
Der geschichtlich, städtebaulich und architekturgeschichtlich bedeutsame zweigeschossige Bau mit seiner beeindruckenden Fassade aus rotem Backstein und Architekturzierelementen aus Seeberger Sandstein wurde nach der Wende als Denkmal des Kreises Belzig eingetragen. 1992/93 wurden die Fassaden einschließlich großem Giebel über dem Eingang und bauzeitliche Dachlandschaft in Teilen rekonstruiert und die repräsentativsten Innenräume restauriert. Offensichtlich großem Nutzerdruck folgend wurden auch Kelleräume und vor allem Räume in 2 Dachgeschossebenen ausgebaut. Aus heutiger Sicht wurden dabei jedoch in den Punkten Belichtung und vor allem Rettungswegabsicherung/Brandschutz erhebliche Kompromisse eingegangen.
Brandschutztechnische Defizite gegenüber aktuellen Vorschriften führten letztendlich zur Auflage, bis Ende 2008 das Gebäude so zu ertüchtigen, dass eine gefahrfreie Nutzung ermöglicht wird ! Derzeit und auch in Zukunft stehen am Standort aber auch generell in der Kreisverwaltung Umstrukturierungen und auch Umzüge verschiedener Bereiche an – der optionale Bedarf an Büroflächen und konkretere Nutzungsanforderungen sind schwer einzuschätzen – insbesondere auch die fehlende Barrierefreiheit schränkt die Tauglichkeit als zeitgemäßer Verwaltungsbau mit Publikumsverkehr stark ein. Sicherlich in jedem Falle erhalten bleiben wird jene Nutzung, die bereits ein Hauptgrund für die Errichtung des Gebäudes war – ein unverwechselbarer Bau für Repräsentationszwecke !

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